Schutz- und Hygienekonzept
Firma RUDEREI Rieß | Galasel GbR
Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten:
Unser Ansprechpartner zum Infektions- bzw. Hygieneschutz
Name: |
Matthias Rieß |
Tel. |
06181 – 9193070 |
E-Mail: |
info@ruderei-hanau.de |
- Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicher.
- In Zweifelsfällen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, stellen wir Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung.
- Personen mit Atemwegs-Symptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) halten wir vom Betriebsgelände und der Gaststätte fern.
- Bei Verdachtsfällen berufen wir uns auf unser Hausrecht und verweigern den Zugang der betroffenen Person.
- Keine Platzvergabe ohne vorherige Reservierung möglich.
- Keine Reservierung möglich ohne ein hinterlegen der eigenen Adresse für eine eventuelle Rückverfolgung der Infektionskette und einer Vorlage eines Negativ-Nachweises.
1. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m
- Unterweisung der Mitarbeiter/-innen über die Abstandsregeln
- Anbringen von Bodenmarkierungen für ankommende Gäste.
- Platzvergabe nur nach vorheriger Reservierung und Hinterlegung der persönlichen Daten.
- Aushang von Hinweisschildern.
- Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln.
- Direktionaler Personenfluss, durch getrennte Führung der Ein- und Ausgangssituation.
- Schaffung von starren Arbeitsabläufen zur Vermeidung sich kreuzender Arbeitswege
2. Mund-Nasen-Bedeckungen und Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Unsere Mitarbeiter in Service und Küche sind zum Tragen eines Mundschutzes verpflichtet und geschult.
- Zum Betreten der Gaststätte ist ein Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend,
- ebenso beim Aufsuchen der sanitären Einrichtungen ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
- Sollten Sie keine Mund-Nasen-Bedeckung mit sich führen, können Sie gerne uns unter der Telefonnummer 06181/9193070 erreichen. Sobald wir die Zeit finden, bringen wir ihnen eine vor die Tür.
3. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
- Bei Krankheitssymptomen wie Fieber, Hustenanfälle oder ein allgemeines Unwohlsein, möchten wir sie selbst streng darum bitten unsere Gaststätte nicht aufzusuchen.
- Bei Verdachtsfällen erlauben wir von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen, und sie gegebenenfalls direkt der Örtlichkeit zu verweisen.
- Stellen Sie an sich unklare Symptome einer Erkältung fest, kontaktieren Sie bitte umgehend ihren Hausarzt oder wählen Sie die 116117 und Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst.
4. Handhygiene
- An allen Zugängen zur Gaststätte und zu Sanitären Anlagen sind Handdesinfektionsspender angebracht.
- Handwaschseifen und Einwegtücher zum Händetrocknen sind sowohl im Gäste- wie auch Personalbereich ausreichend vorhanden.
- Eine Schulung zur Handhygiene der Mitarbeiter ist erfolgt und wird durch die Arbeitgeber kontrolliert.
- Bei Bedarf ist immer ein mobiler Desinfektionsspender verfügbar, fragen Sie bitte beim Servicepersonal nach.
5. Steuerung und Reglementierung des Mitarbeiter- und Kundenverkehrs
- Bitte beachten Sie die ausgewiesenen Ein und Ausgangssituation zur Wahrung des Mindestabstandes.
- Ein aktueller Negativ-Nachweis ist beim Betreten für alle Personen ab dem 14. Lebensjahr verpflichtend, wenn sie für den Innenbereich reservieren möchten; bitte lesen Sie sich hierfür unsere Verhaltensregeln für unsere Gäste / Hinweise CoVid 19 auf ruderei-hanau.de durch.
- Durch jeweilige Bescheinigungen können ausreichend geimpfte, genesene und tagesaktuell getestete Personen Zutritt zur Gaststätte gewährt werden; sollte die Inzidenz des Main-Kinzig-Kreises 3 Wochen in Folge unter 100 liegen.
- Bitte beachten Sie unsere tagesaktuellen gültigen Verordnungen auch auf unserer Webseite; da die Inzidenzen selbstverständlich sich permanent verändern.
- Bei entsprechendem Vorlauf ist auch eine Schnelltestung vor Ort außerhalb des Publikumsverkehrs möglich.
- Bitte planen Sie hierfür entsprechend Zeit auch für uns ein, da wir leider kein zusätzliches Personal hierfür abstellen können; die Kosten für den Schnelltest bei uns im Hause tragen sie persönlich.
- Den Sicherheitsanweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
6. Arbeitsplatzgestaltung und Kundenumgang
- Ein Desinfektionsplan der Sanitären Anlagen und Türen wird ausgeführt und dokumentiert.
- Nach dem Gebrauch der Speise- und Weinkarten ist eine Desinfektion unumgänglich.
- Gemeinsame Utensilien wie Brotkorb, Salzstreuer oder Besteckteller sind untersagt.
- Geschirr, Besteck und Gläser werden in eigens dafür vorhandenen Maschinen gereinigt und bei einer Nachspültemperatur von mindestens 68 Grad Celsius praktisch in einen Keim- und Virenfreien Zustand versetzt.
- Bei Reservierung ist das hinterlegen einer Adresse zur Rückverfolgung einer Infektionskette unumgänglich; bei mehreren Personen ist das Personal dazu angehalten, weitere Adressen einzutragen.
- Diese Daten werden nicht gespeichert und nach einer 4-wöchigen Frist vernichtet.
- Regelmäßiges lüften des Gastraumes ist für die Raumhygiene unabdingbar; 3 mobile Luftreiniger mit Aktivkohle und UV-Licht Filtrierung sind im Gastraum aufgestellt.
7. Zutritt betriebsfremder Personen zu Arbeitsstätten und Betriebsgelände
- Personen ohne vorherige Reservierung wird der Zutritt verwehrt.
- Anlieferungen von Waren des täglichen Bedarfs werden auf die servicefreien Tageszeiten gelegt.
- Jede Anlieferung erfolgt nach einem Schleussen Prinzip, um risikobehaftete Zusammenkünfte zwischen Zulieferer und Personal zu vermeiden.
- Ein kurzes Aufsuchen der Gaststätte ist leider in der Pandemie Bekämpfung nicht möglich.
- Unterweisung der Mitarbeiter und aktive Kommunikation
- Die Grundlagen dieses Hygieneplans sind Grundvoraussetzungen zur Schulung der Mitarbeiter
- Eine aktive Kommunikation mit unseren Gästen und dem Personal ist Grundlage unseres täglichen Handelns und Voraussetzung einer gelebten Hygiene
- Die Arbeitgeber M. Rieß und E. Galasel sind Ansprechpartner zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzeptes.
Hanau den 15. Mai 2021 Matthias Rieß, Eduard Galasel Inhaber