Schutz- und Hygienekonzept Firma RUDEREI Rieß | Galasel GbR
Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus
verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten:
Unser Ansprechpartner zum Infektions- bzw. Hygieneschutz
Name: Matthias Rieß
Tel. 06181 – 9193070
E-Mail: info@ruderei-hanau.de
• Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicher.
• In Zweifelsfällen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, stellen wir Mund-Nasen-Bedeckungen zur
Verfügung.
• Personen mit Atemwegs-Symptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) halten wir vom Betriebsgelände und der
Gaststätte fern.
• Bei Verdachtsfällen berufen wir uns auf unser Hausrecht und verweigern den Zugang der betroffenen Person.
• Keine Platzvergabe ohne vorherige Reservierung möglich.
• Keine Reservierung möglich ohne ein hinterlegen der eigenen Adresse für eine eventuelle Rückverfolgung der Infektionskette
- Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m
• Unterweisung der Mitarbeiter/-innen über die Abstandsregeln
• Anbringen von Bodenmarkierungen für ankommende Gäste.
• Platzvergabe nur nach vorheriger Reservierung und Hinterlegung der persönlichen Daten.
• Aushang von Hinweisschildern.
• Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln.
• Direktionaler Personenfluss, durch getrennte Führung der Ein- und Ausgangssituation.
• Schaffung von starren Arbeitsabläufen zur Vermeidung sich kreuzender Arbeitswege - Mund-Nasen-Bedeckungen und Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
• Unsere Mitarbeiter in Service und Küche sind zum Tragen eines Mundschutzes verpflichtet und geschult.
• Zum Betreten der Gaststätte ist ein Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend,
• ebenso beim Aufsuchen der sanitären Einrichtungen ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
• Sollten Sie keine Mund-Nasen-Bedeckung mit sich führen, können Sie gerne uns unter der Telefonnummer 06181/9193070
erreichen. Sobald wir die Zeit finden, bringen wir ihnen eine vor die Tür. - Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
• Bei Krankheitssymptomen wie Fieber, Hustenanfälle oder ein allgemeines Unwohlsein, möchten wir sie selbst streng darum bitten
unsere Gaststätte nicht aufzusuchen.
• Bei Verdachtsfällen erlauben wir von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen, und sie gegebenenfalls direkt der Örtlichkeit zu
verweisen.
• Stellen Sie an sich unklare Symptome einer Erkältung fest, kontaktieren Sie bitte umgehend ihren Hausarzt oder wählen Sie die
116117 und Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst. - Handhygiene
• An allen Zugängen zur Gaststätte und zu Sanitären Anlagen sind Handdesinfektionsspender angebracht.
• Handwaschseifen und Einwegtücher zum Händetrocknen sind sowohl im Gäste- wie auch Personalbereich ausreichend vorhanden.
• Eine Schulung zur Handhygiene der Mitarbeiter ist erfolgt und wird durch die Arbeitgeber kontrolliert.
• Bei Bedarf ist immer ein mobiler Desinfektionsspender verfügbar, fragen Sie bitte beim Servicepersonal nach.
- Steuerung und Reglementierung des Mitarbeiter- und Kundenverkehrs
• Bitte beachten Sie die ausgewiesenen Ein und Ausgangssituation zur Wahrung des Mindestabstandes.
• Den Sicherheitsanweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
• Durch festgelegte Servicewege möchten wir Kreuzungen der Laufwege zwischen Gast und Personal auf ein absolutes Minimum
reduzieren. - Arbeitsplatzgestaltung und Kundenumgang
• Ein Desinfektionsplan der Sanitären Anlagen und Türen wird ausgeführt und dokumentiert.
• Nach dem Gebrauch der Speise- und Weinkarten ist eine Desinfektion unumgänglich.
• Gemeinsame Utensilien wie Brotkorb, Salzstreuer oder Besteckteller sind untersagt.
• Geschirr, Besteck und Gläser werden in eigens dafür vorhandenen Maschinen gereinigt und bei einer Nachspültemperatur von
mindestens 68 Grad Celsius praktisch in einen Keim- und Virenfreien Zustand versetzt.
• Bei Reservierung ist das hinterlegen einer Adresse zur Rückverfolgung einer Infektionskette unumgänglich; bei mehreren Personen
ist das Personal dazu angehalten, weitere Adressen einzutragen.
• Diese Daten werden nicht gespeichert und nach einer 4-wöchigen Frist vernichtet.
• Regelmäßiges lüften des Gastraumes ist für die Raumhygiene unabdingbar. - Zutritt betriebsfremder Personen zu Arbeitsstätten und Betriebsgelände
• Personen ohne vorherige Reservierung wird der Zutritt verwehrt.
• Anlieferungen von Waren des täglichen Bedarfs werden auf die Servicefreien Tageszeiten gelegt.
• Jede Anlieferung erfolgt nach einem Schleussen Prinzip, um risikobehaftete Zusammenkünfte zwischen Zulieferer und Personal zu
vermeiden.
• Ein kurzes Aufsuchen der Gaststätte ist leider in der Pandemie Bekämpfung nicht möglich. - Unterweisung der Mitarbeiter und aktive Kommunikation
• Die Grundlagen dieses Hygieneplans sind Grundvoraussetzungen zur Schulung der Mitarbeiter
• Eine aktive Kommunikation mit unseren Gästen und dem Personal ist Grundlage unseres täglichen Handelns und Voraussetzung
einer gelebten Hygiene
• Die Arbeitgeber M. Rieß und E. Galasel sind Ansprechpartner zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzeptes.
Hanau den 12. Mai 2020 Matthias Rieß Eduard Galasel
Inhaber und Geschäftsführer
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